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13.05.06 - Kinzigtal
Kreis hat Stallpflicht fast komplett aufgehoben - Bei 5 Ausnahmen auch Sinntal
Die Stallpflicht für Geflügel ist im Main-Kinzig-Kreis bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben worden. Diese Entscheidung des Landkreises teilte das Pressereferat mit. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz lasse entsprechend der Rahmenbedingungen des Bundes die Freilandhaltung grundsätzlich zu. Nur in den Sinntaler Ortsteilen Oberzell-Ziegelhütte und Breunings sowie in einem 500 Meter breiten Streifen entlang des Mains in den Orten Großkrotzenburg, Hanau und Maintal müssten die Tiere weiterhin eingesperrt bleiben.
Mit dieser Verfügung schöpfe der Main-Kinzig-Kreis seinen Spielraum im Sinne der Geflügelhalter aus. „Zwar wird das Risiko der Übertragung der Geflügelpest weiterhin als hoch eingeschätzt, doch auch die Belange des Tierschutzes sowie die wirtschaftlichen Interessen der Nutzgeflügelhalter sollen berücksichtigt werden“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Günter Frenz.
Für die Freilandhaltung würden immer noch einige Auflagen gelten, etwa die Meldeung jedes Geflügelhalters, der seine Tiere hinaus lasse, beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Außerdem sei der Bestand - unabhängig von der Größe - gegen unbefugten Zugang zu schützen, betriebsfremde Personen müssten Schutzkleidung tragen oder bestimmte labordiagnostische Untersuchungen.
Nach wie vor seien jedoch Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art generell verboten. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz lasse jedoch mit bestimmten Auflagen auch hier Ausnahmen zu.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz veröffentliche seine aktuelle Verfügung für den Main-Kinzig-Kreis in Kürze vollständig in allen Bekanntmachungsorganen. Außerdem stehe der Text auf der Internet-Seite www.mkk.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Die gesamte Verordnung ders Bundes sei im Internet unter www.vogelgrippe.hessen.de zu finden. Für Fragen rund um die Vogelgrippe habe die Hessische Landesregierung eine Hotline unter der Telefonnummer 0180/10 30 300 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) eingerichtet. +++