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17.01.06 - Bad Hersfeld
"First Responder" jetzt auch in Waldhessen - Voraushelfer mit Ausbildung
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat seit dem 01.01.2002 den Rettungsdienst in mehreren Schritten optimiert. So wurden in Haunetal-Neukirchen, in Neuenstein-Aua und in Bebra je eine zusätzliche Rettungswache und in Wildeck-Hönebach ein weiterer Notarztstandort eingerichtet. Damit besteht das flächendeckende Rettungsdienstsystem im Landkreis aus derzeit neun Rettungswachen und drei Notarztstandorten, heißt es in einem Bericht des Landratsamtes.
Dennoch gebe es in Teilbereichen von Ludwigsau, konkret im Ortsteil Gerterode, auf Grund der Entfernung Probleme, die dortigen Einsatzstellen innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten zu erreichen. Zur Lösung dieses Problems war der Schritt, einen Rettungswagen auf dem Gelände des Landratsamtes vorzuhalten, richtig. Hierdurch ist nun sichergestellt, dass neben vielen anderen Stadt- und Ortsteilen auch Ludwigsau bis einschließlich Gerterode innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 10 Minuten erreicht werden kann.
Die für den nordwestlichen Teil von Ludwigsau zuständige Rettungswache Neuenstein-Aua hält lediglich in den Ortsteilen Hainrode und Ersrode die gesetzliche Hilfsfrist von 10 Minuten ein. Die Ortsteile Biedebach, Nieder- und Oberthalhausen und Beenhausen sind allerdings weder von Bad Hersfeld, Rotenburg noch von Aua aus in 10 Minuten erreichbar. Gleiches gilt für das letzte Drittel der so genannten Stockstraße, aus Richtung Rotenburg gesehen.
Daher hat der Kreisausschuss beschlossen, für diesen Bereich ein Voraushelfer-System einzurichten - das auch etwa im Landkreis Fulda als "First Responder"-System in mehreren Kommunen besteht. Der DRK-Kreisverband Rotenburg hat sich bereit erklärt, dies zu übernehmen. Die Helfer, die hier eingesetzt werden sollen, würden aus notärztlicher Sicht über eine qualifizierte rettungsdienstliche Ausbildung verfügen. Ebenso werden die Helferinnen und Helfer das notwendige medizinische Equipment vorhalten, was man bei medizinischen Notfällen oder bei Unfällen haben muss. Die Alarmierung soll über Funkmeldeempfänger erfolgen.
Schon vor dem Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes werden die Ersthelfer wichtige Aufgaben übernehmen, zum Beispiel:
1. Sichtung der Patienten
2. Leisten von Erster Hilfe am Erkrankten/Verletzten
3. Gegebenenfalls Wiederbelebungsmaßnahmen mittels Defibrillator
4. Sichern der Einsatzstelle
5. Lagemeldung an die Zentrale Leitstelle
6. Übergabe der Erkrankten/Verletzten an den Rettungsdienst
Damit wird die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes durch die Voraushelfer wesentlich verkürzt. Diese Ehrenamtlichen, die alle überwiegend in Nieder- und Oberthalhausen wohnen, stellen rund um die Uhr eine hohe Bereitschaft sicher und sind damit nach einer Alarmierung deutlich schneller vor Ort als der öffentliche Rettungsdienst.
In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass das genannte Voraushelfer-System nicht den öffentlichen Rettungsdienst ersetzen kann und ersetzen wird. Selbstverständlich wird parallel in allen Fällen ein Rettungswagen oder der Notarzt die Einsatzstellen anfahren.
Nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz sollen die Rettungswachen so in den Landkrei-sen verteilt werden, dass das System flächendeckend ist. Alle Bereiche, in denen in der Ver-gangenheit regelmäßig Notfälle stattgefunden haben, sollen innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten erreichbar sein, wenn sie an einer Straße gelegen sind. Und zwar in 95% aller Not-fälle. Allerdings schreibt das Rettungsdienstgesetz auch vor, dass Bereiche, die als so genannte Ausnahmegebiete anzusehen sind, von dieser Regelung ausgenommen sind und die in der rettungsdienstlichen Planung nicht zu berücksichtigen sind. Ausnahmegebiete sind Orts- oder Stadtteile, in denen in den letzten vier Jahren durchschnittlich pro Jahr nicht mehr als 10 Notfälle stattgefunden haben.
Im Klartext bedeutet das, dass die Ortsteile Biedebach, Nieder- und Oberthalhausen sowie Beenhausen Orte mit einer sehr geringen Notfallwahrscheinlichkeit sind, die damit unter diese Ausnahmeregel fallen, wie die Einsatzstatistik des Landkreises belegt.
Nach Angaben des Landkreises Hersfeld-Rotenburg werden mit den "Voraushelfern" keine öffentlichen Aufgaben auf Ehrenamtliche „abgewälzt“. Die Verantwortlichen des DRK Rotenburg an der Spitze mit dem 2. Vorsitzenden Zerr seien es gewesen, die sich beim Landkreis für diese wichtige und notwendige Sache einsetzen und die bei der Erarbeitung der entsprechenden Richtlinien entscheidend mitgewirkt hätten, betonte Thorsten Bloß, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Rotenburg a. d. Fulda e. V.
Mit der Erweiterung des Rettungsdienstes seit 2002 hat der Landkreis Hersfeld-Rotenburg einen Grad bei den Hilfsfristen von mehr als 92 Prozent erreicht. Das sei für einen Flächenlandkreis "ein sehr gutes Ergebnis", hieß es. Mit dem Beschluss, in Teilbereichen von Ludwigsau zukünftig Voraushelfer zusammen mit dem öffentlichen Rettungsdienst (Notarzt und Rettungswagen) ausrücken zu lassen, werde ein weiteres Stück "rettungsdienstlicher Sicherheit" praktiziert. +++