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16.01.06 - Sinntal

IG der Beitragszahler (IdBiS) empört über neue Beitragsbescheide der Gemeinde

Noch sind die Probleme mit den Beitragsbescheiden des Jahres 2000 nicht vom Tisch, da plant die Gemeinde Sinntal nach Angaben der Interessengemeinschaft der Beitragszahler (IdBiS) bereits auf breiter Front die nächste Welle von Beitragsbescheiden für den Bau von Abwasserleitungen und Kläranlagen. Bürgermeister Ullrich habe in einem Gespräch gegenüber der IG mitgeteilt und dies auch in der Anhörung vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. Nov. 2005 bekräftigt, die Gemeinde beabsichtige schnellstmöglichst neue Abwasserbeiträge in allen zwölf Sinntaler Ortsteilen zu erheben, um die bereits getätigten und noch zu bewältigenden Baumaßnahmen in diesen Bereichen zu finanzieren.

Die im Sept. 2005 neu beschlossene Entwässerungssatzung hat entsprechende Möglichkeiten geschaffen, der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat diese Satzung als solche nicht beanstandet. Nachdem jedoch die IdBiS und ihr Anwalt Kalkulationsmängel plausibel vorbringen konnten, hatte auch der Vorsitzende Richter Bedenken betreffend der Höhe einzelner Beitragssätze und hat eine entsprechende Senkung vorgeschlagen.

Inwieweit die Gemeinde hierauf reagieren wird, oder ob sie gar durch den Verwaltungsgerichtshof zu einer Änderung gezwungen werden wird, können wir bisher noch nicht beurteilen.

Nach den Vorgaben der neuen Satzung wird es so aussehen, daß für sogenannte Altanlieger ein Erweiterungs- und Erneuerungsbeitrag von durchschnittlich 0,88 Euro pro qm Grundstücksfläche erhoben werden wird, also ca. 880 Euro für das in Sinntal übliche 1000qm-Grundstück. Andererseits sollen für eine Vielzahl von sogenannten Neuanliegern erstmalige Schaffensbeiträge erhoben werden, was durchschnittlich 8,12 Euro für echte Neuanschließer bedeuten wird, für diejenigen, die bereits ihren Kläranlagenanschluß bezahlt haben, immerhin noch ca. 7,00 Euro pro qm Grundstücksfläche, also durchschnittlich etwa 7000 bis 8120 Euro für das in Sinntal übliche 1000qm-Grundstück.

Soweit ist dies noch nachvollziehbar und auch durch die Satzung und das Gericht abgedeckt. Die Probleme enstehen jedoch, wie meist bei der Umsetzung und Anwendung der Satzung, erklärte ein Sprecher der IG. Hier unterscheide die Gemeinde nämlich Altanlieger oder Neuanlieger nicht, wie es auch ausdrücklich vom vorsitzenden Richter vorgetragen wurde, nach dem Zeitpunkt des tatsächlichen Kläranlagenanschlußes, sondern entscheidet dies willkürlich nach Ortsteilen. So würden die sieben Ortsteile Sannerz, Sterbfritz, Weiperz, Mottgers, Weichersbach, Schwarzenfels und Oberzell als Altanlieger mit künftig niedrigen Beiträgen eingestuft. Die restlichen fünf Ortsteile Jossa, Altengronau, Neuengronau, Breunings und Züntersbach werden als Neuanliger eingestuft und sollen mit den hohen Beiträgen belastet werden. Und zwar unabhängig davon, ob in früheren Jahren schon einmal Beiträge für Sammelleitungen bezahlt wurden oder nicht. Dies soll keinerlei Bedeutung haben.

"Über diesen grundsätzlich unterschiedlichen Veranlagungsmodus ist die IdBiS empört und hat gegenüber dem Gemeindevorstand bereits heftigsten Widerstand angekündigt" heißt es in einer Mitteilung. "Dieser Gemeindevorstand setzt konsequent das Kirchturmdenken fort, welches schon unter Altbürgermeister Heberling eingeführt wurde und von Beitragsgerechtigkeit weiter denn je entfernt ist. Nachdem Heberling jedoch seinerzeit noch mit Vollkanalisationsbescheiden in Höhe von ca. 2,20 Euro pro qm zufrieden gewesen wäre, die nur in Jossa, Altengronau, Neuengronau und Breunings erhoben wurden, möchte man nun bei der neuen Veranlagung gleich mit den besagten 7,00 Euro veranlagen".

Obwohl es in den über fünfjährigen Prozessen gelungen sei, die Unrechtmäßigkeit der ehemaligen Vollkanalisationsbescheide aus 2000 zu beweisen und die Gemeinde zu zwingen, diesen Beitragssatz komplett aus der neuen Satzung zu streichen, werde nun über eine andere Methode versucht, quasi durch die Hintertüre diese Ortsteile noch kräftiger zur Kasse zu bitten, andere jedoch, wie damals schon, sollen weiter von übermäßigen Veranlagungen verschont bleiben. "So lange eine solche Denkweise im Gemeindevorstand vorherrscht, werden wir weiter dafür sorgen, daß diese ungerechte Beitragserhebung wieder vor Gericht landet und deren Rechtmäßigkeit durch alle Instanzen geprüft werden wird.

Wir erwarten eine neue große Welle von Widersprüchen und Klagen der betroffenen Bürger und werden diese mit Vehemenz unterstützen" erklärte die IG.

Zu diesem Thema veranstaltet die Interessengemeinschaft am Montag, 23. Jan. 2006 um 19.30 Uhr im Saal der Gaststätte Krone in Altengronau eine große Informationsveranstaltung, zu der alle interessierten Sinntaler Bürger eingeladen sind. +++

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