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08.01.06 - Region
BAG macht die "Tarifflucht" unattraktiv - Grundsatzurteil auch für Redakteure
Das Bundesarbeitsgericht hat Mitte Dezember ein Urteil zum Fortbestand von Tarifverträgen gesprochen, das erhebliche Auswirkungen auf tarifflüchtige Verlage hat (Az.: 4 AZR 536/04). Darauf hat der Deutsche Journalistenverband (DJV) hingewiesen. In Hessen sind unter anderem die Verlage der "Fuldaer Zeitung" und des "Hanauer Anzeigers" so genannte "O.T." (Ohne Tarifbindung)-Betriebe. Konkret bedeutet das, dass sie zwar weiter Mitglieder im Verlegerverband sind, aber sie die Tarife nicht mehr als verbindlich ansehen.
Nach dem Richterspruch gilt bei Arbeitsverträgen, die nach dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden, der darin enthaltene Verweis auf den jeweils gültigen Tarifvertrag ohne zeitliche Begrenzung. Auch wenn das Unternehmen zwischenzeitlich nicht mehr der Tarifbindung unterliegt, muss der Tarifvertrag in seiner jeweils aktuellen Fassung angewendet werden. Das gilt natürlich auch für Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld und Gehaltshöhe.
Redakteurinnen und Redakteure mit „alten“ Arbeitsverträgen in Verlagen ohne Tarifbindung sollten sich - so der DJV - daher "davor hüten, in den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ohne Tarifverweis einzuwilligen". +++