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Waschbären fühlen sich besonders im Vogelsbergkreis sehr heimisch - Foto: Pixabay

KREIS VB Sorge um wachsende Population

Waschbären im Vogelsbergkreis - Fallenlehrgang für interessierte Bürger

18.08.16 - Die niedlich anzuschauenden Waschbären bereiten als Nachtjäger und Allesfresser viele Probleme. So ist es nicht verwunderlich, dass immer wieder Anfragen oder Beschwerden aus der Bevölkerung die untere Jagdbehörde in der Kreisverwaltung erreichen. Berichte, wonach Waschbären Schäden in und an Häusern oder Gärten verursacht haben, zeigen, dass die Aktionsradien dieser munteren Gesellen mittlerweile bis in die bewohnten Ortslagen des Vogelsberg reichen. Auch Geflügelhalter und Imker sehen der offensichtlich wachsenden Population der Waschbären mit Sorge entgegen.

Waschbären sind – wie andere Wildtiere auch – herrenlos. Deshalb übernimmt auch keiner Haftung für die durch Waschbären entstehenden Schäden. Der ortsansässige Jagdausübungsberechtigte ist nicht dazu verpflichtet, die Tiere zu fangen oder zu erlegen. Somit liegt eine ähnliche Situation wie bei anderen Schädlingen vor, die sich in Häusern befinden: Man kann dann nur einen qualifizierten Schädlingsbekämpfer beauftragen. Innerhalb der geschlossenen Ortschaften darf grundsätzlich keine Jagd ausgeübt werden. Gemäß dem Hessischen Jagdgesetz wird den Eigentümern und Nutzungsberechtigten von befriedeten Bezirken auch eine beschränkte Fang-, Tötungs- und Aneignungsbefugnis auf die "Beutegreifer" eingeräumt. Befriedete Bezirke sind gemäß des Jagdgesetzes Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen sowie Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein Wohngebäude grenzen und durch Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind.

Neben der Anschaffung von zugelassenen Fanggeräten müssen die "Fallensteller" an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilnehmen, in dem sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Voraussetzungen für die Fangjagd auf Fuchs, Waschbär und Co. geschult werden. Schon seit 2007 werden auf Anregung der unteren Jagdbehörde durch die Jägervereinigung Lauterbach jährlich entsprechende Sachkundelehrgänge durchgeführt - mehr als 250 Personen haben im Kreis schon daran teilgenommen. Allerdings besitzt ein Großteil der Teilnehmer keinen Jagdschein, so dass die Tötung von lebend gefangenen "Beutegreifern" durch eine Schussabgabe nur durch einen von ihm beauftragten Jagdscheininhaber erfolgen kann.

Im Sinne einer notwendigen Regulierung dieser Tierarten wurden und werden die Revierinhaber gebeten, die "Fallensteller" zu unterstützen. Allerdings sind während der Aufzuchtzeit der Jungtiere die Fangaktivitäten im Sinne des Jagd- und Tierschutzgesetzes einzustellen. Interessierte Bürger können sich weiter bei der unteren Jagdbehörde in Lauterbach unter der Telefon-Nr. 06641/977-140 für den Fallenlehrgang vormerken lassen. Speisereste oder Obst sollte außerdem nicht auf dem Kompost entsorgt werden, um ein Anlocken der Waschbären zu vermeiden. 

Für weitere Fragen zur Thematik "Waschbären und Co." stehen die Bediensteten der unteren Jagdbehörde (Tel.: 06641/977-140 oder .142) gerne zur Verfügung. +++


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