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16.04.12 - FULDA

Nach Krankenhausskandal - Hessische Hygieneverordnung setzt neue Maßstäbe

Bremen, Mainz, München, Fulda – wer im Internet nach Hygiene-Skandalen in deutschen Kliniken sucht, der wird schnell fündig. Google zeigt über 60.000 Treffer an und verdeutlicht: Das Thema „Krankenhaushygiene“ ist in den letzten Jahren zu einem medialen Dauerbrenner geworden, das Patienten, Ärzteschaft und Politik gleichermaßen stark beschäftigt.

Die (hygienebedingte) Hauptgesundheitsgefahr liegt bei den so genannten nosokomialen Infektionen. Sprich: Infektionen mit multiresistenten Erregern, die Menschen bei einem ambulanten oder stationären Aufenthalt in einer Gesundheitseinrichtung erwerben. Experten sprechen von 500.000 Klinikinfektionen jährlich. Die Zahl der geschätzten Todesfälle, die als Folge dieser Infektionen auftreten, liegt zwischen 7.500 und 15.000.

Obwohl es beim Thema Hygiene eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Normen und Empfehlungen gibt, hat die Bundesregierung im Sommer letzten Jahres das Infektionsschutzänderungsgesetz beschlossen, um durch noch schärfere Vorgaben die Zahl der Krankenhausinfektionen nachhaltig einzudämmen. Von den Ländern fordert das Gesetz verbindliche Hygiene-Regelungen insbesondere in den Bereichen Organisation und Personal.

Das Land Hessen hat die Forderungen des Bundes im Rahmen des Hessischen Krankenhausgesetzes und der Hessischen Hygieneverordnung umgesetzt. Letztere ist mit neuem Regelungsumfang im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getreten. Sie gilt für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie für Arztpraxen und Zahnarztpraxen.

„Das Ziel der Hessischen Hygieneverordnung ist vor allem die Vermeidung von Krankenhausinfektionen sowie die Verhinderung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern“, betont Roland Stepan, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Laut Stepan fordert die neue Hygieneverordnung von allen betroffenen Berufsgruppen fundierte Hygienekenntnisse. „Die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen medizinischen Einrichtung sind verantwortlich für die Hygiene und müssen die Fortbildung des (Fach-)Personals sicherstellen“, betont Stepan. Für die Hygiene-Fortbildungen seien die Beschäftigten freizustellen. Zudem lege die Hygieneverordnung den Mindestbedarf an Hygienefachpersonal fest.

Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass stationäre Einrichtungen eine Hygienekommission bilden müssen. „Eine Aufgabe der Kommission ist es, verbindliche Hygienepläne festzulegen, welche die hygienischen Abläufe in den einzelnen Bereichen der Einrichtung beschreiben“, erklärt der Leiter des Kreisgesundheitsamtes weiter. Neu sei die Meldepflicht für bestimmte multiresistente Erreger. Darüber hinaus bestünden jetzt eine Dokumentationspflicht sowie eine sektorenübergreifende Informationspflicht. „Das bedeutet, dass bei Überweisung, Verlegung oder Entlassung von infizierten Patienten die aufnehmenden Einrichtungen bzw. niedergelassenen Ärzte entsprechend informiert werden müssen“, so Stepan.

Um die Weiterverbreitung der multiresistenten Erreger zwischen ambulanten oder stationären Einrichtungen zu vermeiden, sieht die Hygieneverordnung ferner eine verstärkte regionale Vernetzung der verschiedenen Gesundheitseinrichtungen vor. In Osthessen wurde ein entsprechendes MRE-Netzwerk bereits im Juni 2011 gegründet. „Denn Hygiene ist eine Daueraufgabe, die wir nur gemeinsam erfolgreich bewältigen können“, betont Roland Stepan abschließend. +++

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